Dienstag, 3. August 2010

Brautmoden-Tipp Nr. 8

Lesen Sie das Kleingedruckte!

Hiermit ist nicht etwa ein umfangreicher Vertrag im DIN A4 Format gemeint, den so manches Brautgeschäft unterzeichnet haben möchte. Gemeint sind die Pflegehinweise im Brautkleid selber. Wenn Sie Ihr Kleid nach der Hochzeit einer Reinigung anvertrauen, wird diese große Schwierigkeit haben es fachgerecht zu reinigen, wenn die vorgeschriebenen Hinweise fehlen. Was genau auf dem Pflegeetikett steht regelt eine europäische Norm für Textilpflege. Die Materialkennzeichnung regelt in Deutschland das Textilkennzeichnungsgesetz, das genau vorschreibt, wie eine Materialkennzeichnung aussehen muss. Bei Brautkleidern werden leider sogar die einfachsten dieser Vorschriften nicht immer eingehalten. So muss die Textilkennzeichnung in Deutschland in deutscher Sprache erfolgen und klare Sprache verwenden. Statt "100% CO" muss also drin stehen "100% Baumwolle". Sind diese Hinweise nicht korrekt im Kleid angebracht ist das nicht nur ein Verstoss gegen geltendes Recht, sondern macht Ihrer Reinigung das Leben schwer, und somit im schlimmsten Fall auch Ihnen. Sie sollten also das Fachgeschäft bitten vom Hersteller eine korrekte Kennzeichnung zusenden zu lassen, falls diese nicht im Kleid zu finden ist. Verweigert der Händler Ihnen diese Hilfe, wenden Sie sich an die jeweilige Handelskammer oder den Einzelahndelsverband.

kurzum: Korrekte Textilkennzeichnung ist gesetzlich vorgeschrienben. Korrekte Pflegehinweise sollten Sie als Verbraucher unbedingt einfordern. Und zwar nicht nur bei Brautkleidern.